Revisionssichere Aktenlagerung
Alle Mitarbeiter sind nach § 5 und § 11 des BDSG verpflichtet.
Halbjährliche Prüfung der Mitarbeiter durch ein polizeiliches Führungszeugnis.
Die gesamten Lagerflächen sind nach VDS-C alarmgesichert sowie
Brandmeldeanlagen mit einer direkten Aufschaltung zur Feuerwehr
ausgestattet.
Permanente rund um die Uhr Bewachung durch ein Sicherheitsunternehmen,
auch am Wochenende.
Zugangskontrollsysteme garantieren nur autorisiertem Personal den Zugang.